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Rotkreuzkurs Erste Hilfe

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden.

Die Termine für die Erste Hilfe-Kurse finden Sie weiter unten.

Ansprechpartnerin

Frau
Anke Bartz

Tel: 0451 48 15 12 - 47
Fax: 0451 48 15 12 - 39
E-Mail: a.bartz@drk-luebeck.de Herrendamm 42–50
23556 Lübeck

Themen und Anwendungen

  • Eigenschutz und Absichern von Unfällen
  • Helfen bei Unfällen
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

In 9 Unterrichtseinheiten lernen Sie neben den lebensrettenden Sofortmaßnahmen auch das Beherrschen seltenerer Notsituationen. Für Führerscheine der Klasse A, A1, B, BE,C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, L, M oder T ist die Teilnahme an diesem Kurs verpflichtend. Auch für die Zulassung zur ärztlichen Vorprüfung im Rahmen eines Medizinstudiums ist ein Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren.

Das Deutsche Rote Kreuz führt diese Kurse in einer Arbeitsgemeinschaft gemeinsam mit dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Malteser-Hilfsdienst durch.

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. 

Ausnahmen:

HINWEIS ZUR ZAHLUNG

Für eine schnelle und einfache Abrechnung werden alle unsere Erste Hilfe Kurse am besten bar vor Ort bezahlt.

HINWEIS ZUR GESUNDHEIT

Bitte verzichten Sie bei akuten Erkältungsanzeichen, Atemwegssymptomen, Krankheitsgefühl oder bei vorlie­gender akuter Erkrankung auf die Teilnahme. Verzichten Sie bitte auch auf die Kursteilnahme, wenn ein COVID-19-Verdacht besteht oder bestehen könnte.

Personen, bei denen die Gesundheitsbehörden Heimquarantäne oder andere Isolie­rungsmaßnahmen angeordnet haben, sind von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen.

Haben Sie Fragen?

Dann kontaktieren Sie bitte unseren Ansprechpartner. (siehe oben rechte Seite)