Damals nach dem Krieg wurde von der englischen Besatzungsmacht in Lübeck nur das Deutsche Rote Kreuz anerkannt, das auf Grundlage der Genfer Konventionen seine Tätigkeiten frei ausüben durfte. Für Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund und DLRG galt dies zunächst nicht.
Überzeugt von der Notwendigkeit eines Wasserrettungsdienstes wird die DLRG zu Gesprächen zwecks Integrierung der DLRG in das Rote Kreuz geladen. Doch die Verhandlungen scheitern.
1946
Nachdem bereits im November 1945 in Bayern eine Wasserwacht gegründet wurde, wird in einem Lokal in der Mühlenstraße der Gedanke an eine Lübecker Wasserwacht aus der Taufe gehoben. So sucht man aus dem Jugendrotkreuz und der Bereitschaft Lübeck I Rettungsschwimmer aus. Eine erste DRK-Übung findet an der Puppenbrücke mit Rettungsschwimmern und Tauchgeräten statt.